Allgemeine Geschäftsbedingungen der almuc Advertising GmbH
Stand: 04.11.2026
- 1.
Die in den folgenden Ziffern aufgeführten Regelungen betreffen Website-Produkte und -Dienstleistungen.
- 2.
Mit dem Absenden der Bestellung im Marketing-Aktiv-Portal erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer rechtsverbindlich den in der Bestellübersicht bezeichneten Auftrag für die Erstellung einer Website. Dies gilt auch für alle weiteren in der Bestellübersicht ggf. aufgeführten Produkte und Leistungen. Der Auftrag kann weder zurückgezogen noch verkleinert werden.
- 3.
Auftragnehmer ist die almuc Advertising GmbH, Barer Str. 44, 80799 München. Die Durchführung des Auftrags für die Website erfolgt durch den Auftragnehmer (s. a. Ziff. 16).
- 4.
Leistungsumfang. Der Leistungsumfang des bestellten Web-Pakets und der gewählten Zusatzleistungen ergibt sich aus der Paketbeschreibung im Marketing-Aktiv-Portal und der Bestellübersicht.
Der Auftraggeber erhält bei sämtlichen Website-Bestellungen unterschiedliche Layout-Vorschläge zur Auswahl und zur Vornahme von Änderungen und Korrekturen.
- 5.
Entgelte, Rechnungstellung und Zahlung.
Die Entgelte ergeben sich aus der Bestellübersicht. Einmalige Entgelte werden einmalig berechnet.
Die monatlichen Entgelte werden ab Beginn der Laufzeit (Ziff. 13 Nr. 1) jeweils für 12 Monate im Voraus per Rechnung abgerechnet, auch nach Ablauf der Mindestlaufzeit. Die Zahlung erfolgt per Überweisung innerhalb des auf der Rechnung genannten Zahlungsziels.
Soweit im Bestellprozess weitere Zahlungsweisen (z. B. Lastschrift oder Kartenzahlung) angeboten werden und der Auftraggeber eine davon wählt, gelten für die Abrechnung die dort genannten Bedingungen.
- 6.
Hosting-Leistungen (Bereitstellung der Website, technische Updates)
Diese werden während der gesamten Laufzeit des Vertrags (gemäß Ziff. 13) erbracht und mit den monatlichen Entgelten gemäß Ziff. 5 berechnet.
- 7.
Mitwirkungspflicht des Auftraggebers bei der Website-Erstellung. Der Auftraggeber ist nach der Website-Bestellung verpflichtet, bei der Entwicklung der Website mitzuwirken:
Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer bei bzw. zeitnah nach Erteilung des Auftrags alle für die Website relevanten Informationen (Kontaktdaten, Unternehmensschwerpunkte, Services etc.) mit; diese Informationen werden in ein entsprechend vorbereitetes Formular im Marketing-Aktiv-Portal eingegeben. Soweit der Auftragnehmer das Formular für den Auftraggeber ausfüllt, bevollmächtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer, dies nach den Angaben des Auftraggebers zu tun.
- 8.
Wenn der Auftraggeber die gem. Ziff. 7 für die Erstellung der Website erforderlichen Informationen dem Auftragnehmer auch nach einer entsprechenden schriftlichen Aufforderung mit angemessener Fristsetzung seitens des Auftragnehmers nicht oder nicht rechtzeitig mitteilt und diese unzureichende Mitwirkung von ihm zu vertreten ist, werden die Entgelte gemäß Ziff. 5 gleichwohl in Rechnung gestellt.
- 9.
Stellt sich nach Erteilung des Auftrags ein inhaltlicher oder formaler Verstoß des Auftrages gegenüber Gesetzen bzw. behördlichen Bestimmungen heraus, kann der Auftragnehmer vom Auftrag zurücktreten. Dies gilt auch, wenn durch die Durchführung des Auftrags die Interessen des Auftragnehmers in unzumutbarer Weise beeinträchtigt würden sowie bei sittenwidrigem Inhalt des Auftrags sowie bei Vermögensverfall bzw. Illiquidität des Auftraggebers.
- 10.
Der Auftragnehmer kann auch vom Auftrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber mit fälliger Zahlung – sei es aus diesem Auftrag oder aus anderen Aufträgen – in Verzug ist und auch nach erfolgter Mahnung bzw. Fristsetzung der Zahlungsaufforderung nicht rechtzeitig nachgekommen ist. Der Rücktritt ist dem Auftraggeber unverzüglich zu erklären. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Entschädigung.
- 11.
Der Auftraggeber haftet voll für sämtliche auf seiner Website veröffentlichten Inhalte und stellt den Auftragnehmer von allen wettbewerbs-, urheber-, namens-, standes- und markenrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter frei. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für den Inhalt und den Wahrheitsgehalt der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Texte, Bilder, Werbeaussagen etc.
- 12.
Zu Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Auftragnehmer verpflichtet, soweit ihm bzw. seinen Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen oder der Schaden auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, soweit es sich um eine den Vertragszweck gefährdende Verletzung wesentlicher Pflichten handelt. In diesem Fall ist die Haftung auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt, der Auftragnehmer haftet nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Im Falle höherer Gewalt besteht keine Schadensersatzpflicht des Auftragnehmers.
- 13.
Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten.
- 1.
Die Mindestlaufzeit für eine bestellte Website beträgt 12 Monate, beginnend mit der Erteilung des Auftrags.
- 2.
Danach, also ab dem 13. Monat nach dem Laufzeitbeginn, ist der Vertrag monatlich kündbar.
- 3.
Endet der Vertrag durch Kündigung nach Ablauf der Mindestlaufzeit, wird ein im Voraus bezahlter Betrag für die nach Vertragsende nicht mehr genutzten vollen Monate anteilig gutgeschrieben bzw. erstattet.
- 1.
- 14.
Bei den im Marketing-Aktiv-Portal bzw. auf den Preislisten angegebenen Preisen des Auftragnehmers handelt es sich um Nettopreise, denen jeweils die zum Zeitpunkt der Leistung gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet wird.
- 15.
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden in Übereinstimmung mit den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen verarbeitet.
- 16.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung seiner Leistungen Dritte als (Sub-)Auftragnehmer einzusetzen.
- 17.
Gerichtsstand ist München, sofern das Gesetz nicht zwingend anderes vorschreibt. Die Vereinbarung des Gerichtsstandes gilt auch dann, wenn der Wohnsitz des Auftraggebers unbekannt oder im Ausland ist.
- 18.
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.